Foto Karin Wilke (privat)
Wenn die Behauptungen des ZDF, stellvertretend für alle anderen Nutznießer des Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrages, zutreffend wären, gäbe es gar keinen Grund zur Klage. Denn dann müsste das Parlament der Gebührenordnung gar nicht ausdrücklich zustimmen. Der Deal zwischen der KEF, den Rundfunkanstalten und den Ministerpräsidenten zur Erhöhung der Rundfunkbeiträge wäre demnach nur eine einfache Formalität.
Ist sie aber nicht.
Steuern, Abgaben oder Beiträge können nicht ohne die zuständigen, gesetzgebenden Körperschaften beschlossen und erhoben werden. Es gibt auch keinen automatischen, quasi naturgegebenen Anspruch auf eine unendliche Finanzierung einer sogenannten Grundversorgung auf politische Manipulation von Nachrichten und drittklassiger Unterhaltung.
Die Rundfunkanstalten berufen sich auf ein Gewohnheitsrecht, ein eingeschliffenes Verfahren, das die Landtage einzuhalten haben.
Das muss sich ändern, grundlegend und schnellstens. Der Rezipient in unserem Kommunikationssystem muss endlich die ihm bislang verwehrten Rechte erhalten und in seiner Selbstbestimmung geachtet werden. Es ist der Sinn des Artikel 5 GG, getreu dem Motto unseres Rechtsstaates, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht und nicht von Interessengruppen.
Konkret: Jeder zahlt nur für das, was ihm auch etwas wert ist und er nutzen will. Das ist die Frucht der Medienvielfalt und der Digitalisierung.
Endlich kann sich die Meinungsbildung frei entfalten. Ohne staatliche Vormundschaft und das Erbe der autoritären Geburtshelfer des staatlichen Rundfunksystems, das dahin zu entsorgen ist, wo es schon lange hingehört: auf den Müllhaufen dieser unserer unseligen Geschichte. Das betrifft den Reichspostminister genauso wie den berüchtigten Propagandaminister und seine Nachfolger im Geiste.
Karin Wilke