Es sieht so aus, als würde der Landtag Sachsen-Anhalt Mitte Dezember gegen den 1. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stimmen. Damit wäre die Erhöhung des Rundfunkbeitrags vom Tisch, weil alle Länder zustimmen müssen.
Jetzt mahnen der Evangelische Presseverband und der Evangelische Medienverband Sachsen, das Ergebnis des Verfahrens zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten durch die KEF als „ein hohes und wichtiges demokratisches Gut“ zu respektieren und ohne Vorbehalte umzusetzen.
Die sächsische Volksinitiative GenugGEZahlt nimmt dazu Stellung:
1. Das verbürgte demokratische Recht des Volkes und seiner gewählten Vertreter steht immer über den Eselsbrücken von Kungel-Kommissionen, die nur indirekt legitimiert sind.
2. Das geltende Rundfunkrecht ist von den Fortschritten der elektronischen Medien demokratisch überholt worden, aber in seinen Strukturen noch ein Relikt aus vordemokratischen Zeiten.
3. Daraus erklärt sich auch der Gestaltungsanspruch sogenannter gesellschaftlich relevanter Gruppen wie der Kirchen. Dieser Gestaltungsanspruch kann weder vom Grundgesetz her noch mit der Realität einer offenen, medial emanzipierten Gesellschaft in Einklang gebracht werden.
Deshalb sieht die Volksinitiative GenugGEZahlt in einer mutigen Entscheidung des Parlaments von Sachsen-Anhalt ein positives Signal, endlich den Art. 5 des Grundgesetzes in seinem Kerninhalt zu realisieren. Das ist auch der Sinn unserer Volksinitiative. Schaffen wir endlich einen freien Wettbewerb im Markt der Mediennutzung – ohne staatliche Lenkung und Zwangsgebühren.
Dann klappt es auch wieder mit der Demokratie.