Häufig gestellte Fragen zu unserer Volksinitiative
1. Wollen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen?
Nein. Er soll sich aber anders, neutraler und gerechter organisieren und finanzieren, vor allem ohne Zwangsbeiträge. Der Gesetzentwurf der AfD zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Medien im Freistaat Sachsen öffnet dafür vernünftige Möglichkeiten.
2. Wer darf unterschreiben?
Nur vollständige und leserliche Angaben von Personen mit Hauptwohnsitz im Land Sachsen und einem Mindestalter von 18 Jahren sind gültig.
3. Wer wird unterschreiben?
Jeder, der mit dem Rundfunkangebot und dem Beitragssystem unzufrieden ist. Das ist die Mehrheit aller Hörer und Seher.
4. Wer kann Unterschriften sammeln?
Jeder Freund und Förderer von Genug GEZahlt in Sachsen. In der Familie, in der Nachbarschaft und auf Straßen und Plätzen seiner Stadt.
Achtung: Genug GEZahlt-Info-Stände müssen angemeldet werden, dafür wird (durch die zuständige Ordnungsbehörde) eine Gebühr erhoben. Für Informationen und Unterstützung melden Sie sich bitte bei unserem Verein Genug GEZahlt in Sachsen, Webseite: sachsen.genug-gezahlt.tv oder Email: [email protected]
5. Woher bekomme ich Unterschriften-Formulare?
Die Formulare sind in allen AfD-Geschäftsstellen und AfD-Bürgerbüros erhältlich. Oder Sie wenden sich direkt an den Verein „Genug GEZahlt in Sachsen“:
Webseite: sachsen.genug-gezahlt.tv oder Email: [email protected]
Das Unterschriftenformular kann auch digital heruntergeladen werden, siehe Punkt 6.
6. Kann ich das Formular auch digital bzw online ausfüllen?
Das Unterschriftenformular können Sie auch von unserer Webseite herunterladen und mit Ihrem PDF-Programm ausfüllen (Link hier). Es muss anschließend beidseitig ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden.
Ausgefüllte Formulare können Sie im AfD-Bürgerbüro abgeben oder an den Verein senden:
Genug GEZahlt! in Sachsen e.V.
Genug GEZahlt! in Sachsen e.V.
Weltestraße 4
01157 Dresden
7. Warum nur drei Unterschriften pro Bogen?
Weil jede Unterschrift durch die Gemeinde auf der Rückseite des Unterschriftenbogens bestätigt werden muss. Es ist daher einfacher, drei oder auch weniger Unterschriften aus einem Ort der Gemeindeverwaltung zu übergeben als einen Unterschriftenbogen an verschiedene Gemeinden. Um uns die Sortierung zu erleichtern, bitten wir um Angabe der Postleitzahl in der linken oberen Ecke.
Auch müssen Unterschriften und die Bestätigung der Gemeinde auf ein und demselben Dokument erfolgen, um Missbrauch zu verhindern. Daher verwenden Sie bitte die doppelseitigen Vordrucke oder beidseitige Ausdrucke.
8. Wer kümmert sich um die Bestätigung der Gemeinde?
Die unterschriebenen Formulare nehmen wir ungeprüft entgegen.
Diese werden durch den Verein sortiert und anschließend den Gemeinden zur Prüfung im Paket übergeben. In den drei großen Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz ist es nur jeweils eine Anlaufstelle. Das macht es uns etwas leichter.
Wenn Sie dabei mithelfen möchten, melden Sie sich bitte bei unserem Verein, z.B. per Email: [email protected] oder in ihrem AfD-Bürgerbüro.
Oder Sie unterstützen uns mit einer Spende, jeder Betrag hilft.
Spenden können jetzt auch über Paypal erfolgen.
9. Wie erfahre ich den aktuellen Stand der Unterschriften Sammlung?
Wir zählen die Unterschriften, die dem Verein bereits vorliegen, Mitte November 2019 ca. 3000. Andere Formulare liegen noch in den Bürgerbüros, bei unseren fleißigen Helfern oder sind bereits auf dem Postweg.
10. Wir brauchen mindestens 40.000 Unterschriften. Wie ist das zu schaffen?
Anfang kommenden Jahres (2020) wird Genug GEZahlt in Sachsen eine Pressekonferenz einberufen und den Stand der Sammlung bekanntgeben. Vor allem auch, um noch mehr Aufmerksamkeit für das Thema bei der sächsischen Bevölkerung zu bekommen.
Und dann wird es laufen wie ein Kettenbrief. Jeder der unterschrieben hat, ist der beste Multiplikator. Geben Sie ihm unser Faltblatt und 10 Formulare mit auf den Heimweg. Wenn das jeder tut, kommen wir schnell zu den erforderlichen Unterschriften.
11. Was passiert dann?
Nachdem die Unterschriften in ganz Sachsen geprüft wurden, übergeben wir sie dem Landtagspräsidenten, der noch einmal den Erhalt und Rechtmäßigkeit des Volksantrags bestätigt.
Nun ist der Landtag verpflichtet, sich mit dem Thema der Verfassungsänderung auseinanderzusetzen, der Abschaffung der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Artikel 20, Absatz 2 der Verfassung des Freistaates).
Gleichzeitig wird die AfD das Sächsische Mediengesetz „zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Medienangebote in Freistaat Sachsen“ in der 7. Legislaturperiode erneut einbringen. Jetzt bereits bekannt durch unseren Volksantrag.