Laden Sie sich hier die Unterschriftenliste als pdf zum Ausdrucken auf Ihren Rechner.  Herzlichen Dank! Hier der Wortlaut des Antrags:

Um das nicht mehr zeitgemäße System des Öffentlichen-Rechtlichen Rundfunks in Sachsen reformieren zu können, möchten wir in einer Volksinitiative das Privileg des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks aus der Verfassung streichen. Unser Volksantrag lautet deswegen wie folgt:

Verfassungsänderndes Gesetz:
Artikel 1: „Artikel 20 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird gestrichen.“
Artikel 2:„Artikel 20 Absatz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird zu Artikel 20 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen.“
Somit lautet Artikel 20 der Verfassung des Freistaates Sachsen
in der angestrebten Fassung:„Artikel 20 [Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit]
(1) Jede Person hat das Recht, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz
der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Begründung:
Der zu streichende bisherige Artikel 20 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen lautet:
„Unbeschadet des Rechtes, Rundfunk in privater Trägerschaft zu betreiben, werden Bestand und Entwicklung des öffentlichrechtlichen Rundfunks gewährleistet.

Dieser Teil unserer Sächsischen Verfassung ist einmalig und gilt nur in Sachsen. Dabei hat Sachsen gar keine eigene öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, deren Bestand es allein garantieren könnte.
Warum ist es also wichtig, diesen Passus ersatzlos zu streichen?
Weil wir nur so den Rundfunkbeitrag abschaffen können.
Weil er ein Relikt aus vergangenen Zeiten ist. Weil die Grundversorgung heute schon auf vielfältigen Kanälen und Wegen gewährleistet ist.

Dazu braucht man keine 20 Fernsehsender, 70 Rundfunkanstalten und über 100 Online-Angebote, für die wir über 8 Mrd. Euro an Zwangsgebühren zahlen müssen. Der teuerste Rundfunk der Welt. Das muss und kann sich ändern. Alle Medienangebote im Freistaat Sachsen müssen gleich behandelt werden. Damit wird der Artikel 5 GG zur Presse- und Meinungsfreiheit endlich realisierbar, ohne Gebühren und Sonderrechte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Dafür brauchen wir Ihre Unterschrift unter diesem Volksantrag.

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