Keiner darf mehr gezwungen werden für etwas zu zahlen, was er weder nutzt, nutzen will, noch bestellt hat (BGB § 241a Unbestellte Leistungen).
Unser Zukunftskonzept für die Medien:
Gleiches gleich behandeln!
Staatsregierung und Regierungsfraktionen haben sich stets dagegen gesträubt, eine neue und gerechte Konzeption für die Medien in Sachsen mitzutragen. Deshalb wenden wir uns nun unmittelbar an den Bürger, an das Staatsvolk des Freistaates Sachsen als dem Souverän in unserer Demokratie!
Der zu streichende bisherige Artikel 20 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen lautet: „Unbeschadet des Rechtes, Rundfunk in privater Trägerschaft zu betreiben, werden Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet.“
Diese Vorschrift findet weder im Grundgesetz noch in der Verfassung irgendeines anderen deutschen Bundeslandes eine Entsprechung. Sie ist ein Fremdkörper und ein Unikat im gesamten deutschen Verfassungsrecht. Die Verfassungsgeber des Bundes und aller Länder außer Sachsen haben aus guten Gründen auf parallele Vorschriften verzichtet.
Die in ganz Deutschland einmalige „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ friert auch die zwangsweise Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Damit ist diese Zwangsgebühr in Sachsen als dem einzigen Bundesland durch die Verfassung festgeschrieben.
Artikel 20 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen gibt dem hoheitlichen Gebührenrundfunk sogar eine Garantie zur Fortentwicklung hinein in die neuen Medien.
Dabei bestehen heute in Deutschland schon hunderte von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betriebene Internet-Angebote, die aus Gebühren finanziert werden. Wo soll das enden?
Viele Wähler in Sachsen wünschen sich eine Neuordnung der Medienlandschaft durch eine demokratische Entscheidung der Wähler. Machen Sie es möglich!